DV-08 – Befehlsordnung

DV-08 – Befehlsordnung (Kommandobüro / Beschlusswesen)

AKTENVERMERK: Gültig für das VEB Kombinat „Räumkolonne“ [VEB-R]
EINSTUFUNG: Innerer Dienstgebrauch
GELTUNGSBEREICH: Kommandantur, Stab, Werktätige
LEITGRUNDSATZ: Kurz halten. Klar befehlen. Geordnet ablegen.

Diese Dienstvorschrift regelt Form, Erlass, Gültigkeit und Ablage von Befehlen und Beschlüssen im Kombinat.
Ziel ist nicht Papierproduktion, sondern ein geordneter Kommandobetrieb. Ein Befehl, der länger ist als nötig, verliert an Wirkung. Ein Befehl von mehr als einer A4-Seite gilt grundsätzlich als mangelhaft geführt.


1) Befehlsarten

Im Kombinat werden folgende Befehlsarten geführt:

1.1 Tagesbefehl

Der Tagesbefehl regelt einen einzelnen Einsatz oder einen klar umrissenen Vorgang des Tagesgeschäfts.
Er ist auf den unmittelbaren Einsatzbetrieb bezogen und gilt vom Erlass bis zum Ende des betreffenden Einsatzes, sofern nichts anderes verfügt wird.

1.2 Kriegsbefehl

Der Kriegsbefehl regelt übergreifende Lagen, insbesondere länger andauernde Vorgänge im Einsatzfeld Foxhole.
Er gibt Richtung, Zweck und Prioritäten für den betreffenden Zeitraum vor.

1.3 Mündlicher Befehl

Der mündliche Befehl ist ausschließlich für die aktuelle Lage zulässig.
Er dient der unmittelbaren Führung im laufenden Einsatz und ersetzt keine schriftlich zu führenden Befehlsarten.


2) Befehlsberechtigung

2.1 Kommandantur und beauftragte Ausfertigung

Tagesbefehle und Kriegsbefehle werden grundsätzlich im Namen der Kommandantur erlassen.

Die schriftliche Erstellung darf dabei auch durch den Stab erfolgen.
Hilfsweise kann die Ausfertigung durch den ranghöchsten Werktätigen vorgenommen werden, sofern die Lage dies erfordert und kein Stabsangehöriger verfügbar ist.

Voraussetzung für den wirksamen Erlass bleibt in jedem Fall:

  • der Stempel des Kombinats
  • sowie die Bestätigung durch ein Mitglied der Kommandantur

Ohne Stempel und Bestätigung gilt ein Tages- oder Kriegsbefehl lediglich als Entwurf, nicht als wirksam erlassener Befehl.

2.2 Begriff der Kommandantur

Als Kommandantur gilt im Kombinat jeweils einer von beiden Kommandeuren:

  • RegKdr
  • StvRegKdr

Formal bedürfen Beschlüsse und Befehle der Zustimmung beider.
Ist dies aus Lagegründen nicht vorab möglich, kann die Zustimmung behelfsweise im Nachgang eingeholt werden.

2.3 Mündliche Befehle

Mündliche Befehle dürfen ausschließlich durch den Stab erteilt werden.
Der Stab kann die einsatzbezogene Befehlsgewalt an den ranghöchsten diensthabenden Genossen der Werktätigen übertragen.

2.4 Ausbildungsfall und Ersatzregelung

Zur Ausbildung von Anwärtern der Fähnrich- bzw. Unteroffizierslaufbahn kann die reguläre Befehlsform ausbildungsweise übergangen werden, sofern dies durch den Stab gewollt und gedeckt ist.

Ist weder Stab noch KDR anwesend oder erreichbar, gilt im Rahmen der aktuellen Lage ersatzweise das Wort des ranghöchsten anwesenden Genossen. Dessen Anordnung ist bis zur Wiederherstellung der regulären Befehlsgewalt anzuwenden und zu befolgen.


3) Beschlüsse der Kommandantur

3.1 Wesen des Beschlusses

Beschlüsse sind Entscheidungen der Kommandantur zur Regelung des Tagesgeschäfts und der grundsätzlichen Ausrichtung des Kombinats.

3.2 Gegenstände von Beschlüssen

Beschlüsse betreffen insbesondere:

  • Aufnahme von Genossen
  • Beförderungen
  • Schulungen
  • Ausrichtung des Regiments zu aktuellen Themen
  • innere Ordnung und organisatorische Fragen

3.3 Geltung

Beschlüsse sind nicht anfechtbar.
Die Kommandantur kann die Werktätigen anhören, ist jedoch nicht verpflichtet, deren Auffassung zu folgen.


4) Formvorschriften

4.1 Grundsatz

Befehle und Beschlüsse sind präzise, kurz und auf den Punkt zu formulieren.

4.2 Schriftform

Folgende Vorgänge unterliegen der Pflicht zur Schriftform:

  • Tagesbefehl
  • Kriegsbefehl
  • Aufnahme
  • Beförderung

4.3 Vorlagenpflicht

Für die schriftformpflichtigen Vorgänge sind die hierfür vorgesehenen Vorlagen des Kommandobüros zu nutzen.
Freiform-Schriftstücke sind in diesen Fällen nicht zulässig.

4.4 Kurzhaltegrundsatz

Im Kombinat gilt der Kurzhaltegrundsatz.
Ein Befehl oder Beschluss ist so kurz wie möglich und so lang wie nötig zu halten.
Ein Schriftstück von mehr als einer A4-Seite ist grundsätzlich als überladen und mangelhaft anzusehen.


5) Mindestinhalt schriftlicher Befehle

5.1 Tagesbefehl

Ein Tagesbefehl hat mindestens zu enthalten:

  • Aktenzeichen / Nummer
  • Datum
  • Lage / Anlass
  • Auftrag
  • Weg – Ziel – Wirkung
  • Geltungszeitraum
  • zeichnende Stelle

5.2 Kriegsbefehl

Ein Kriegsbefehl hat mindestens zu enthalten:

  • Aktenzeichen / Nummer
  • Datum
  • Bezug zum laufenden Krieg / Lage
  • Prioritäten
  • Auftrag / Zweck
  • ergänzende Hinweise
  • zeichnende Stelle

5.3 Beschlüsse

Beschlüsse haben mindestens zu enthalten:

  • Aktenzeichen / Nummer
  • Beschlussgegenstand
  • Entscheidung
  • Geltungsbeginn
  • zeichnende Stelle

6) Formulare, Vorlagen und Aktenführung

6.1 Befehlsvorlagen

Für Tagesbefehle und Kriegsbefehle werden verbindliche Befehlsvorlagen geführt.
Diese sind mit einem Nummernkreis für Aktenzeichen zu versehen.

6.2 Personalvorgänge

Vorlagen für Aufnahme und Beförderung liegen in der Kommandoablage.
Ausgefüllte Formulare werden in den jeweiligen Personalakten abgelegt.

6.3 Kommandoablage

Die Kommandobüro-Vorlagen sind geordnet, ausfüllfertig und einsatzbereit zu halten.


7) Gültigkeit

7.1 Allgemeiner Grundsatz

Befehle und Beschlüsse gelten, wenn nicht anders mitgeteilt, bis auf Widerruf.

7.2 Tagesbefehl

Der Tagesbefehl gilt ab Erlass bis zum Ende des Einsatzes.

7.3 Kriegsbefehl

Der Kriegsbefehl gilt bis Widerruf, Ersetzung oder Erledigung durch neue Lage.

7.4 Mündlicher Befehl

Der mündliche Befehl gilt nur für die aktuelle Lage und endet mit deren Abschluss, Aufhebung oder Ersetzung.


8) Rangfolge und Befehlslinie

Im Kombinat gilt folgende Rangfolge der Befehlslinie:

  1. KDR
  2. Stab
  3. Unteroffiziere
  4. Mannschaft

Die Befehlsgewalt wird entlang dieser Ordnung wahrgenommen, soweit nicht anders angeordnet.


9) Verhältnis von Kriegsbefehl und Tagesbefehl

9.1 Ergänzungsgrundsatz

Tagesbefehle ergänzen Kriegsbefehle.

9.2 Vorrang im Geltungszeitraum

Für den Zeitraum ihrer Gültigkeit dürfen Tagesbefehle dem Kriegsbefehl widersprechen und gehen in diesem Fall vor, soweit dies durch die Kommandantur so verfügt wurde.

9.3 Teilnahmegrundsatz

Bei Tagesbefehl gilt:

  • entweder vollständig mitmachen
  • oder gar nicht und sich zu 100 % heraushalten

Nebenläufe, Halbteilnahme und eigenmächtige Parallelvorgänge sind unzulässig.


10) Mündliche Befehle und Lageführung

10.1 Anwendungsbereich

Mündliche Befehle dienen ausschließlich der Führung im laufenden Einsatz und in der aktuellen Lage.

10.2 Inhalt

Sie sind kurz, eindeutig und lagebezogen zu erteilen.

10.3 Dokumentation

Eine nachträgliche Dokumentation erfolgt nur, wenn dies für Ordnung, Nachvollziehbarkeit oder Folgeentscheidungen erforderlich erscheint.


11) Veröffentlichung über „Neues Westdeutschland“

11.1 Propagierung

Beschlüsse und Befehle können zusätzlich über die Clan-Zeitung
„Neues Westdeutschland“ propagiert werden.
Eine dort veröffentlichte Bekanntgabe entfaltet dieselbe Gültigkeit wie andere gültig erlassene Bekanntgaben.

11.2 Funktion der Wochenschau

Da im Kombinat der Kurzhaltegrundsatz gilt, können länger andauernde Befehle oder Beschlüsse in der Zeitung aufgesplittet und mit längerer Erläuterung versehen werden. Diese Darstellung dient als Kurzkommentar im Sinne einer auslegenden Begleiterklärung.

11.3 Erscheinungsweise

Zu beachten ist, dass die Wochenschau nur zum Monatsende erscheint.
Sie ersetzt daher keine kurzfristige Befehlsausgabe, sondern dient der ergänzenden Bekanntmachung und Einordnung.


12) Archiv und Zugriff

12.1 Ablage

Beschlüsse, Befehle und Vorlagen werden im Ordner der Kommandantur abgelegt.

12.2 Zugriff

Auf diesen Ordner hat ausschließlich die KDR Zugriff.
Dem Stab werden bei Bedarf ausfüllfertige Kopien zur Verfügung gestellt.


13) Nichtbefolgung

Die Nichtbefolgung gültiger Befehle oder Beschlüsse zieht Maßnahmen gemäß DV nach sich.
Maßgeblich sind hierbei insbesondere die Regeln des Kombinatskodex und der inneren Ordnung.


14) Schlussbestimmung

Das Kombinat führt keine Papierarmee.
Befehle dienen der Wirkung. Beschlüsse dienen der Ordnung.
Alles, was darüber hinausgeht, ist Verwaltungsnebel.

Gezeichnet:
RegKdr (Oberst) desolatiolupus
StvRegKdr (Leutnant) NasseLandkarte