DV-05 – Versorgungs- und Logistikordnung (Kombinatsstandard)
AKTENVERMERK: Gültig für das VEB Kombinat „Räumkolonne“ [VEB-R]
EINSTUFUNG: Innerer Dienstgebrauch
LEITGRUNDSATZ: Material folgt Auftrag. Wer nicht meldet, plant nicht.
Diese Dienstvorschrift regelt die Versorgung, Materialwirtschaft und Logistik im Kombinat.
Sie gilt einsatzfeldübergreifend; die konkrete Ausprägung richtet sich nach Lage, Auftrag und jeweiligem Spiel.
1) Zuständigkeit (Betriebsleitung im Kleinen)
1.1 Für Logistikentscheidungen ist grundsätzlich der Stab zuständig.
1.2 Ist kein Stab verfügbar, entscheidet der ranghöchste Genosse, sofern im Gruppenverband gehandelt wird.
1.3 Entscheidungen dienen der Auftragserfüllung. Endlose Abstimmungen sind zu unterlassen.
2) Grundsatz der Bedarfslage (Tagesbedarf)
2.1 Es gibt keine starre Standardfracht. Der Betrieb arbeitet nach Tagesbedarf.
2.2 Sofern der Stab keinen gesonderten Auftrag/Befehl erlässt, wird der Tagesbedarf durch die anwesenden Genossen nach Lage festgelegt:
- Was brauchen wir heute?
- Was bringt Wirkung?
- Was verhindert Stillstand?
3) Anforderung und Meldung
3.1 Bedarf wird klar und kurz gemeldet: WAS – MENGE – WO – WANN – WOFÜR.
3.2 Wer Bedarf anmeldet, benennt Zweck und Dringlichkeit.
3.3 Wer nicht meldet, kann nicht erwarten, dass Bedarf gesehen wird.
4) Materialentnahme und interne Ordnung
4.1 Material wird nicht „einfach genommen“, sondern kommuniziert.
4.2 Grundsatz: Wer redet, riskiert nicht, dass ein Genosse sein Material intern für etwas anderes verwendet.
4.3 Entnahmen, die den Auftrag beeinflussen können, sind anzumelden; bei Unsicherheit gilt: melden statt hoffen.
4.4 Zweckentfremdung, Verschwendung und „Material verschwindet“ gelten als Betriebsstörung (Verweis DV-03).
5) Durchführung: Beschaffung – Transport – Übergabe
5.1 Materialbeschaffung erfolgt nach Tagesbedarf bzw. nach Stabsauftrag.
5.2 Übergaben werden kurz bestätigt (mündlich reicht): abgegeben an / übernommen von / Zweck.
5.3 Wo das Einsatzfeld es zulässt, werden Übergaben im Karten-/Protokollwerk festgehalten.
6) Foxhole – Sonderregel (Kriegsbefehl)
6.1 In Foxhole wird Logistik grundsätzlich über den Kriegsbefehl geregelt.
6.2 Tagesbedarf, Prioritäten, Produktion und Versorgung orientieren sich an dessen Vorgaben.
6.3 Meldungen, Nachträge und Anfragen erfolgen gemäß DV-01 im Protokoll des aktuellen Kriegs.
7) Störungen und Engpässe
7.1 Engpässe sind frühzeitig zu melden.
7.2 Mangel wird nicht kaschiert und nicht durch hektische Einzelaktionen ersetzt.
7.3 Bei wiederkehrenden Störungen ist eine kurze Auswertung anzusetzen (Debrief/AAR).
8) Auswertung (kurz)
Nach Bedarf (insb. bei OPs, größeren Vorhaben oder spürbaren Engpässen):
- Was hat gefehlt?
- Was war überflüssig?
- Was wird beim nächsten Mal anders gemacht?
9) Schlussbestimmung
Logistik ist kein Nebenjob. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass Durchführung möglich bleibt.
Wer Ordnung hält, hält Wirkung.
Allzeit bereit.
