DV-04 – Sperrmittelordnung

DV-04 – Sperrmittel- und Sprengordnung („Treterli’s“)

AKTENVERMERK: Gültig für das VEB Kombinat „Räumkolonne“ [VEB-R]
EINSTUFUNG: Innerer Dienstgebrauch
GELTUNGSBEREICH: grundsätzlich Arma Reforger; sinngemäß in allen Einsatzfeldern
LEITGRUNDSATZ: Sperren und Sprengen dienen der Wirkung, nicht der Unordnung.

Diese Dienstvorschrift regelt den Einsatz von Sperrmitteln (insb. Tretminen) sowie Sprengmitteln im Rahmen kombinatlicher Aufträge.


1) Freigabe und Grundausstattung

1.1 Der Einsatz von Sperr- und Sprengmitteln im Rahmen einer gemeinsamen Aufgabe erfolgt ausschließlich nach Freigabe vor Einsatzbeginn (Briefing / Auftragseinweisung).
1.2 Unabhängig davon führt jeder Genosse im eigenen Ermessen einen Grundstock an Sprengmitteln mit.
1.3 Eigenmächtige Großmaßnahmen außerhalb der Freigabe sind zu unterlassen (Betriebsstörung).


2) Melde- und Vermerkpflicht

2.1 Minenlagen sind im Kartenwerk zu vermerken, sofern das Einsatzfeld/Spiel dies zulässt.
2.2 Zusätzlich gilt eine Meldepflicht innerhalb der Einheit, wenn Sperrmittel so gesetzt werden, dass eigene Kräfte potentiell gefährdet werden könnten (z. B. in/nahe Gebäuden, Zugängen, Durchgängen).

Vermerk: „Ich dachte, das weiß jeder“ gilt nicht als Meldung.


3) Einsatzgrundsätze für Tretminen („Treterli’s“)

3.1 Tretminen dürfen im Feindgebiet eingesetzt werden, insbesondere:

  • in feindlichen Laufwegen, Engpässen und Zuführungen,
  • in/bei feindlichen Basen,
  • zur Erschwerung des Zutritts zu Gebäuden durch feindliche Kräfte.

3.2 Bei Einsatz in/nahe Gebäuden, Durchgängen oder Bereichen mit möglicher eigener Nutzung gilt zwingend:

  • Meldepflicht (kurz, eindeutig, zeitnah),
  • Vermerk im Kartenwerk, sofern möglich.

3.3 Wahllose Streuung ohne Auftrag, Meldung oder Wirkungserwartung ist zu unterlassen.


4) Sprengmaßnahmen an Gebäuden (Passus „Gebäudesprengung“)

4.1 Sprengmaßnahmen an Gebäuden erfolgen nach Auftrag und Zweck (Zugang schaffen, Nutzung verhindern, Feindwirkung brechen).
4.2 Vor der Auslösung ist sicherzustellen:

  • eigene Kräfte sind außerhalb des Gefahrenbereiches,
  • Meldung an die Beteiligten (mindestens „Sprengung folgt“),
  • Verwechslungen mit Eigenmaßnahmen sind ausgeschlossen.

4.3 Hinweis Arma Reforger (geprüfte Vorgehensweise):
In Arma Reforger gilt die Kombination Fahrzeugmine + Sprengsatz als geprüfte Möglichkeit, Gebäude zuverlässig zu entfernen. Anwendung erfolgt gemäß Freigabe (siehe Abschnitt 1) und unter Beachtung der Melde- und Sicherungspflichten.


5) Zuständigkeiten im Einsatz

5.1 Die Einsatzleitung (bzw. beauftragte Stelle) erteilt die Freigabe und benennt – sofern erforderlich – Verantwortliche für:

  • Sperrmittelsetzung,
  • Gebäudesprengung,
  • Kartenvermerk/Meldung.

5.2 Ohne benannte Stelle gilt: Freigabe über Briefing, Meldung über den jeweiligen Trupp-/Einsatzkanal.


6) Nachweis und Auswertung

6.1 Nach Abschluss der Maßnahme ist – sofern sinnvoll – die Wirkung kurz zu dokumentieren (Debrief/AAR):

  • Sperre wirksam: ja/nein
  • Eigene Gefährdung: ja/nein
  • Lessons Learned (1 Satz)

7) Schlussbestimmung

Sperr- und Sprengmittel sind keine Dekoration.
Sie sind kombinatliche Werkzeuge zur Auftragserfüllung. Wer sie setzt, setzt auch die Verantwortung mit.

Allzeit bereit.