DV-03 – Verhalten & Kameradschaft

DV-03 – Kombinatskodex (Verhalten, Ordnung, Kameradschaft)

AKTENVERMERK: Gültig für das VEB Kombinat „Räumkolonne“ [VEB-R]
EINSTUFUNG: Innerer Dienstgebrauch
GELTUNGSBEREICH: Discord, Einsätze, Außenwirkung (Tagführung)
LEITGRUNDSATZ: Ordnung schafft Wirkung. Genosse sein – keine Betriebsstörung.

Diese Dienstvorschrift regelt das Verhalten im Kombinat. Sie ist verbindlich.
Zweck ist die Sicherstellung eines arbeitsfähigen Betriebes: kameradschaftlich im Ton, klar in der Sache, verlässlich in der Durchführung.


1) Allgemeine Verhaltensgrundsätze

1.1 Kameradschaftliches Auftreten ist einzuhalten. Herablassendes, aggressives oder entwürdigendes Verhalten ist zu unterlassen.
1.2 Betriebsfähigkeit ist zu wahren: Wer anwesend ist, wirkt mit. Wer nicht mitwirken will, hält den Betrieb nicht auf.
1.3 Beschwerdewesen: Störungen sind sachlich zu benennen oder über den Dienstweg zuzuführen. Dauerklage, Nörgelei und Stimmungsmache in öffentlichen Kanälen sind zu unterlassen.
1.4 Öffentliche Vorführung (Bloßstellen, Lächerlichmachen, Anprangern) ist untersagt.


2) Nulltoleranz (sofortige Trennung)

Folgende Verstöße führen ohne Stufenverfahren zur sofortigen Trennung:

  • Diskriminierung (menschenverachtende, rassistische, sexistische, homophobe o. ä. Äußerungen/Handlungen)
  • Sabotage (vorsätzliches Handeln gegen Regiment, Einsatz oder Genossen)
  • Cheats / Exploits (Nutzung, Verbreitung oder Unterstützung)

Hinweis: „War Spaß“ gilt nicht als Entlastung.


3) Ordnung im Einsatzbetrieb (Durchführung)

3.1 Diskussionen im Einsatz sind untersagt. Rückfragen zur Klärung sind zulässig. Grundsatzdebatten erfolgen nach dem Einsatz.
3.2 PTT (Push-to-talk) gilt bei ausdrücklicher Anordnung. Bei Anordnung ist PTT einzuhalten.
3.3 Betriebsruhe im Funk ist zu gewährleisten:

  • kein Spam / kein Dauergerede
  • keine Endlos-Mikrofone / Dauergeräusche
  • keine absichtliche Störung der Verständigung
  • Soundboards nur maßvoll und situationsgerecht (wenn es passt; keine Dauerbeschallung, kein Überdecken von Meldungen)
    3.4 Alkoholkonsum ist in Maßen zulässig, in Massen untersagt. Wer erkennbar zur Belastung wird, wird aus dem Einsatz herausgenommen. Betrieb geht vor.

4) Tagesbefehl – Teilnahmegrundsatz

Wird durch die Kommandantur ein Tagesbefehl erlassen, gilt:

  • Teilnahme entweder vollständig (Auftrag, Weg, Ziel, Wirkung)
  • oder Ablehnung mit anschließendem vollständigem Rückzug aus dem Vorgang (100% raus).

Teilnahme „halb“, Nebenaufträge ohne Freigabe oder eigenständige Parallelaktionen sind im Tagesbefehl-Betrieb nicht vorgesehen.


5) Ordnung im Discord-Betrieb

5.1 Kein Ping: @everyone, Rollen-Spam und Alarmkultur sind untersagt.
5.2 Politikdebatten sind untersagt. Das Kombinat ist kein Parteitag.
5.3 NSFW-Inhalte sind untersagt (pornografische Inhalte, Schockbilder, Grenzcontent).
5.4 Öffentliche Streitigkeiten sind untersagt. Klärung erfolgt privat oder über den Dienstweg.
5.5 Schmuddelwitze sind zulässig, sofern keine Belästigung, keine Diskriminierung und kein Dauerspam entsteht.


6) Kritik-, Hinweis- und Klärungswesen (Dienstweg)

6.1 Kritik ist zulässig, jedoch ohne öffentliche Vorführung.
6.2 Reihenfolge der Klärung:
1) sachlich und direkt ansprechen (kurz, klar, ohne Bühne)
2) sofern keine Klärung möglich: Dienstweg über Stabstelle
6.3 Entscheidungen werden geklärt, nicht zerredet.


7) Vertraulichkeit und Außenwirkung

7.1 Interne Inhalte bleiben intern. Protokolle, interne Vorgänge, Streitigkeiten und personenbezogene Angaben sind nicht nach außen zu tragen.
7.2 Tagführung [VEB-R] ist frei gestattet. Wer den Tag führt, wahrt die Außenwirkung: kein toxisches Auftreten, keine Rufschädigung, kein peinliches Theater.


8) Aufnahmen / Streams (Kurzvermerk)

Bei Aufnahme oder Streaming gilt:

  • keine Veröffentlichung interner Streitigkeiten
  • keine Preisgabe personenbezogener Daten (Doxxing)
  • im Zweifel: Stabstelle informieren bzw. Freigabe einholen

9) Belästigung in privaten Nachrichten (harte Linie)

Belästigung, Druck, Grenzüberschreitungen oder wiederholtes Aufdrängen in DMs werden als schwerwiegende Betriebsstörung gewertet.
Betroffene melden den Vorgang über den Dienstweg an die Stabstelle. Je nach Lage werden Maßnahmen bis zur sofortigen Trennung getroffen.


10) Verbindlichkeit (gemäßigt) & Abmeldung

10.1 Das Kombinat ist kein 24/7-Dienst. Privatleben geht vor.
10.2 Gleichwohl gilt: Wer zum Kombinat gehört, wirkt nach Möglichkeit sichtbar mit, wenn er kann.
10.3 Längere Abwesenheiten sind formlos abzumelden (mündlich oder kurze Nachricht). Ein Satz genügt.


11) Maßnahmen bei Verstößen (3-Stufen-Verfahren)

Soweit kein Nulltoleranz-Verstoß vorliegt, gilt:
1) Hinweis (kurz, klar, mit Erwartung)
2) Verwarnung (eindeutig benannt, ggf. schriftlich dokumentiert)
3) Ausschluss (Trennung vom Betrieb nach Entscheidung der Kommandantur)


12) Schlussbestimmung

Diese Vorschrift dient der Einsatzfähigkeit. Wer mitzieht, ist willkommen.
Wer dauerhaft stört, wird aus dem Betrieb entfernt.

Allzeit bereit.