Aufnahmeverfahren

Formblatt 2 – Aufnahmeverfahren (Diensteintritt)

AKTENVERMERK: Verfahren zur Aufnahme in das VEB Kombinat „Räumkolonne“ [VEB-R]
EINSTUFUNG: Freigegeben für die Öffentlichkeit (Auszug)
GRUNDSATZ: Ordnung vor Geschwindigkeit. Eignung vor Rang.

Der Diensteintritt erfolgt stufenweise. Ziel ist nicht Masse, sondern ein arbeitsfähiger Betrieb.
Wer aufgenommen wird, soll wissen, worauf er sich einlässt – und der Betrieb soll wissen, wen er vor sich hat.


1) Antragstellung (formlos)

1.1 Der Anwärter meldet sich im Dienstweg (Discord) mit einer kurzen Vorstellung:

  • Nickname / Ingame-Name
  • Einsatzfeld(e), in denen er regelmäßig tätig ist
  • grobe Kernzeiten (wann man ihn üblicherweise antrifft)
  • gewünschter Bereich (Pionier, Logistik, Front, gemischt)

1.2 Es erfolgt eine kurze Einweisung in die Grundakte:
Akte VEB-R, Stabstelle, DV-01 bis DV-03 (Mindestkenntnis).


2) Sichtung und Einordnung

2.1 Die Stabstelle (bzw. beauftragte Stelle) prüft die Eignung nach folgenden Gesichtspunkten:

  • Verhalten nach Kombinatskodex (DV-03)
  • Mitwirkungswille und Betriebsfähigkeit
  • Auftreten im Einsatz (Durchführung statt Theater)
  • Umgang mit Kommunikation und Dienstweg (kein Ping, keine Bühne)

2.2 Der Anwärter wird einem geeigneten Betriebsteil zugeordnet oder läuft zunächst als Mitläufer mit.


3) Probephase (je Einsatzfeld)

Die Probephase ist einsatzfeldabhängig. Maßgeblich ist nicht der Kalender, sondern der Eindruck aus dem Betrieb.
Details stehen in Formblatt 3 – Probephase je Einsatzfeld.


4) Entscheidung der Kommandantur

4.1 Die Aufnahme als Genosse erfolgt durch Beschluss der Kommandantur bzw. der zuständigen Führung.
4.2 Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
4.3 Bei Ablehnung erfolgt keine öffentliche Begründung. Der Betrieb ist keine Bühne.


5) Tagführung und Außenwirkung

Der Tag [VEB-R] darf frei geführt werden.
Wer ihn führt, führt die Außenwirkung mit: kein toxisches Auftreten, keine Rufschädigung, keine Selbstinszenierung auf Kosten des Kombinats.


6) Namentliche Erfassung (öffentliche Kombinatsliste)

Vermerk: Die namentliche Aufnahme in die öffentliche Kombinatsliste erfolgt ausschließlich nach Freigabe durch das
MfS – Hauptabteilung I (Verwaltung 2000). Ohne entsprechende Zustimmung bleibt der Genosse „geführt, jedoch nicht öffentlich erfasst“ vermerkt.


7) Schlussvermerk

Der Diensteintritt ist kein Sprint. Er ist das saubere Einrasten ins Getriebe.
Wer mitzieht, bleibt. Wer stört, fällt raus.

Allzeit bereit.